Wir sind Tag & Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

Tel.   06837 - 7976   Wallerfangen-Gisingen   Gaustr. 24

          06831 -  508 28 38   Wallerfangen   Hauptstr.43

          Mobil  0163 - 393 7976

Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.


Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Wir organisieren und regeln für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. 
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihrem Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.

 

Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
Die Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle
Die Organisation und Durchführung der Bestattung
Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
Die Auslegung einer Kondolenzliste
Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung

Formalitäten: Ungelegen, aber notwendig

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.

Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:
Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
Abmeldung bei der Krankenkasse 
Hilfe bei der Abmeldung der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die   Witwen- bzw. Witwerrente

Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

Personalausweis des Verstorbenen
Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
Grabstellennachweis, falls vorhanden
Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, 
übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

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